Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Auftraggeber

LEOFIN liefert direkt an Kindergärten, Horte, Heime, Schulkindergärten, Tagesstätten für behinderte Kinder, Schulen und ähnliche Einrichtungen.

  1. Preise

Alle Endpreise gelten inkl. der gesetzlichen MwSt. Versandkosten und Frachten sind Bestandteile der jeweiligen, den einzelnen Produktgruppen zugeordneten Preisliste. Die Preisstellung bezüglich Fracht wird in unseren Angeboten aufgeführt und hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Angebot.

  1. Versand

Alle Sendungen (auch Rücksendungen) reisen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Beschädigt eintreffende Sendungen möglichst im Beisein des anliefernden Fahrers kontrollieren und ein Protokoll des Tatbestandes aufstellen lassen. Eventuell festgestellte Schäden müssen unverzüglich an die Firma LEOFIN gemeldet werden, da wir sonst keinen Schadenersatz leisten können.

  1. Reklamationen

Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns eingehen. Bei berechtigten Mängeln sind wir ausschließlich verpflichtet, Ihnen als Ersatz mangelfreie Ware zu liefern. Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogabbildungen in Ausführung, Farbgebung oder technische Beschaffenheit, die die Qualität und Funktion des Artikels nicht beeinflussen, behalten wir uns vor.

  1. Lieferzeit

Die genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Können diese nicht eingehalten werden, so muss der Käufer eine Nachlieferfrist von 6 Wochen bewilligen. Erst nach Ablauf dieser Frist, die vom Käufer schriftlich gefordert werden muss, kann vom Auftrag zurückgetreten werden. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Wir sind zu Teillieferungen und entsprechenden Rechnungsstellungen berechtigt, die vom Käufer nicht zurückgewiesen werden dürfen. Nachbestellungen werden als Neuaufträge behandelt.

  1. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Ware fällig.

  1. Stornierungen

Bei einer Stornierung des Auftrages oder einzelner Positionen werden 25% Stornogebühr auf den jeweiligen Gesamtwert berechnet.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt gem. den gesetzlichen Bestimmungen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma LEOFIN.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

für beide Teile ist Hünfeld. Sondervereinbarungen und von unseren Bedingungen abweichende Absprachen sind für uns nicht bindend, wenn sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

  1. Datenerfassung

Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass seine Daten innerhalb des Geschäftsbetriebes bei der Firma LEOFIN erfasst und verarbeitet werden. Besondere Bedingungen (Möbel, Spielmöbel, Turngeräte und Zubehör, Außenspielgeräte)

  1. Das Eigentums- und Urheberrecht,

die Teile unserer Angebote sind, wie z. b. Pläne, Zeichnungen, sonst. Verkaufsunterlagen, Kostenvoranschläge, behalten wir uns ausdrücklich vor. Ohne unsere Zustimmung dürfen diese Unterlagen weder im Original noch in anderer Form Dritten zugänglich gemacht werden. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.

  1. Sonderanfertigungen

Für Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche und alle Arten von Polstermöbel immer auftragsbezogen produziert werden ist eine Rückgabe ausgeschlossen.

  1. Gewährleistung

kann nicht übernommen werden für

-unsachgemäße oder fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besitzer oder Dritte;

-unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung

-falsche oder ungeeignete Pflege- und Reinigungsmittel

-natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung

  1. Der Auftraggeber

hat die Auftragsbestätigungen sorgfältig zu prüfen und etwaigen Unstimmigkeiten innerhalb von 2 Tagen zu melden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Auftrag für beide Seiten rechtsverbindlich.

  1. Bei Lieferung

müssen etwaige Bauarbeiten restlos abgeschlossen sein. Andernfalls muss der daraus resultierende Mehraufwand berechnet werden.

Werden vom Kunden Montagearbeiten bestellt, muss seitens des Kunden für zügige Montageanweisung gesorgt werden. Der Kunde hat sich davon zu überzeugen, dass sich im Montagebereich keine Gas-, Wasser-, Strom- oder Heizungs-Versorgungsleitungen befinden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmer über die Beschaffenheit und die Montagefähigkeit der Böden, Wände und Decken in Kenntnis zu setzen. Sollte eine Montage an diesen Bauteilen nicht möglich sein, ist der Auftragnehmer darüber zu informieren.

Der Auftragnehmer ist keiner Rücknahme aufgrund der nicht vorhandenen Montagefähigkeit vorhandener Bauteile verpflichtet.